Der Podologe(-in) ist ein staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger(-in). Podologie ist eine „nichtärztliche Heilkunde am Fuß“. Im Rahmen der Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen Schwerpunkt ein. Der Podologe gilt auch als Bindeglied zwischen Patient, Arzt, Orthopädie-Schuhtechniker, Krankengymnast oder auch Pflegeheimen.
Die podologische Komplexbehandlung kommt z.B. bei Diabetikern mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im Stadium „Wagner 0“ mit Neuropathie/Angiopathie zur Anwendung. Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen dies rezeptieren und die Kosten (ohne den Eigenanteil) werden von der Krankenkasse übernommen. Inhaltlich – bei einem Zeitaufwand von 40 bis 50 Minuten - werden folgende Leistungen erbracht:
Anamnese, eine intensive Befragung, Prüfung des Vibrationsempfinden mit der Stimmgabel, Test von Sensibilitätsstörungen mit dem Monofilament, das Wärme-/Kälteempfinden mit dem Tip Therm, Kürzen der Nägel, Nagelbearbeitung (z.B. bei Verdickungen/Mykose (Pilzinfektion)), Verhornungen im Nagelfalz entfernen, Kontrolle der Zehenzwischenräume, Hyperkeratose (Hornhaut) entfernen, Hühneraugen und Rhagaden (Einrisse in die Hornhaut) behandeln, bei eingewachsenen Nägeln den Span entfernen, eincremen der Füße mit einem Fußpflegeschaum, Fußberatung über Schuhwerk, Strümpfe und Pflege.